Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Januar 2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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