I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung einer Maklercourtage in Anspruch.
Die Klägerin, die auch als Maklerin tätig ist, erstellte ein Expose für ein der Zeugin A gehörendes in O, gelegenes Hausgrundstück, in dem das Objekt beschrieben wird. In diesem Expose wird der Kaufpreis mit 475.000 EUR angegeben und es heißt weiterhin u. a.:
"Kaufnebenkosten: Sind vom Käufer zu tragen
Grunderwerbssteuer von 3,5 %
Notar- und Gerichtskosten ca. 2 %
Maklercourtage von 5,25 % zzgl. ges. Mehrwertsteuer
...
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