SchlHOLG - Urteil vom 21.07.2006
14 U 55/06
Normen:
BGB § 652 ;
Fundstellen:
NJW 2007, 1982
NZM 2007, 494
OLGReport-Schleswig 2007, 313
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 23.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 394/04

Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

SchlHOLG, Urteil vom 21.07.2006 - Aktenzeichen 14 U 55/06

DRsp Nr. 2007/7356

Zustandekommen eines Maklervertrages durch schlüssiges Verhalten

»1. In der Übergabe eines Exposés kann zwar ein schlüssiges Angebot des Maklers zum Abschluss eines Maklervertrages liegen. In der Fortsetzung des laufenden Gespräches durch den Kaufinteressenten liegt aber noch nicht die schlüssige Annahme, weil der Makler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent sogleich nach der Übergabe die in dem Exposé aufgeführte Courtageforderung zur Kenntnis genommen hat. 2. Eine Maklercourtage für Vermittlungstätigkeit - also für das bewusste, finale Herbeiführen der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrages - setzt eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung voraus.«

Normenkette:

BGB § 652 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Zahlung einer Maklercourtage in Anspruch.

Die Klägerin, die auch als Maklerin tätig ist, erstellte ein Expose für ein der Zeugin A gehörendes in O, gelegenes Hausgrundstück, in dem das Objekt beschrieben wird. In diesem Expose wird der Kaufpreis mit 475.000 EUR angegeben und es heißt weiterhin u. a.:

"Kaufnebenkosten: Sind vom Käufer zu tragen

Grunderwerbssteuer von 3,5 %

Notar- und Gerichtskosten ca. 2 %

Maklercourtage von 5,25 % zzgl. ges. Mehrwertsteuer

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