BGH vom 09.11.1964
VII ZR 24/63
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 3.01 Bl. 300

Zustandekommen eines unter einer Bedingung geschlossenen Architektenvertrages

BGH, vom 09.11.1964 - Aktenzeichen VII ZR 24/63

DRsp Nr. 1996/15258

Zustandekommen eines unter einer Bedingung geschlossenen Architektenvertrages

Der dem Architekten erteilte Auftrag auf Entwurf, Oberleitung und Bauführung mit dem handschriftlichen Zusatz: »In Verbindung mit der Übernahme des Grundstückes als Voraussetzung«, bedeutet eine eindeutige Einschränkung des Auftrages derart, daß dieser erst mit dem Erwerb des Baugrundstückes durch den Bauherrn als zustande gekommen anzusehen ist.

Normenkette:

BGB § 631 ;

Hinweise:

Die Beweislast für das Fehlen und den Eintritt der aufschiebenden Bedingung trifft den Auftragnehmer (Locher/Koeble/Frik, Einleitung 4).

Fundstellen
Schäfer/Finnern, Z 3.01 Bl. 300