I. VG Darmstadt - Urteile vom 18.03.1980 - IV E 1170/76 - IV E 1172/76 - IV E 1175/76,
II. VGH Hessen - Urteile vom 18.05.1983 - V OE 42/80 - V OE 47/80 - V OE 48/80,
Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zustimmung; Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 S. 2 BBauG; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und gemeindliche Schätzungsbefugnis [Anwendung des § 287 ZPO]; Verzinsung überzahlter Vorausleistungen
BVerwG, Urteil vom 16.08.1985 - Aktenzeichen 8 C 120.83; 8 C 121.83; 8 C 122.83
DRsp Nr. 1992/5660
Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG; Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Zustimmung; Zusammenfassungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 S. 2 BBauG; Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und gemeindliche Schätzungsbefugnis [Anwendung des § 287 ZPO]; Verzinsung überzahlter Vorausleistungen
1. Die Rechtmäßigkeit einer gemäß § 125 Abs. 2 BBauG erteilten Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde ist im Verfahren der Anfechtung eines Erschließungsbeitragsbescheids nicht zu prüfen.2. § 287 Abs. 2ZPO findet im erschließungsbeitragsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren keine entsprechende Anwendung.3. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, den Betrag, um den eine gezahlte Vorausleistung die Höhe des endgültigen Erschließungsbeitrages übersteigt, zu verzinsen.