VG Sigmaringen - Urteil vom 16.11.2006
7 K 2280/05
Normen:
LVwVG § 2 Nr. 1 § 18 § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 20 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ;

Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer Abbruchverfügung nach Wiedererrichtung einer Weidehütte an anderem Standort

VG Sigmaringen, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 7 K 2280/05

DRsp Nr. 2008/16207

Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer Abbruchverfügung nach Wiedererrichtung einer Weidehütte an anderem Standort

1. Soll eine behördliche Maßnahme das Verhalten des Betroffenen nicht nur einmalig sondern auf Dauer steuern, erledigt sie sich nicht schon dann, wenn der Betroffene ihr zwar nachgekommen ist, seine Dispositionen aber jederzeit wieder rückgängig machen kann.2. Hat das Landratsamt den Eigentümer mit Verfügung angewiesen, eine nicht genehmigungsfähige Weidehütte einschließlich der verwendeten Baumaterialien von seinem Grundstück zu entfernen, ist eine solche Abbruchverfügung, die das Ziel verfolgt, rechtmäßige Zustände herzustellen, entsprechend ihrem Sinn und Zweck nicht auf ein einmaliges Verhalten gerichtet sondern darauf, das Verhalten des Adressaten auf Dauer zu steuern; die Wiedererrichtung der Hütte an einem anderen Standort verstößt daher gegen die bereits ergangene Abbruchverfügung.

Normenkette:

LVwVG § 2 Nr. 1 § 18 § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 20 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Androhung eines Zwangsgeldes.