(1) 1Bei einem jährlichen Einkommen bis zu 30 Prozent der Bezugsgröße beträgt der Zuschuss zum Beitrag 60 Prozent des Beitrags. 2Bei einem jährlichen Einkommen von mehr als 30 Prozent der Bezugsgröße berechnet sich der Zuschuss zum Beitrag wie folgt:
Zuschuss zum Beitrag = Beitrag x (1,2 - 2 x jährliches Einkommen ). Bezugsgröße
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