Die Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 b), 3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52), 4. Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 a), 5. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69), 6. Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74) sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|