11.2 Kann ich meinen getrenntlebenden Ehepartner vorher enterben?

Autor: Mainz-Kwasniok

Pflichtteil

Ja, der getrenntlebende Ehepartner kann vorher enterbt werden, jedoch bleibt i.d.R. der Pflichtteil bestehen, solange nicht § 1933 BGB greift.

Mehr dazu in Mandatssituation (Abwandlung) 16.1.1.

Letzte redaktionelle Änderung: 13.02.2018