Autor: Mainz-Kwasniok |
Wenn Sie den Ablauf der Lebensversicherung erleben, sind Sie selbst Bezugsberechtigter. Wenn Sie vorher versterben, ist es derjenige, den Sie als Berechtigten bestimmt haben.
PraxistippDie Trennung kann Anlass sein, die Bezugsberechtigung zu prüfen und ggf. durch Erklärung gegenüber dem Versicherer zu ändern. |
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