Autoren: Nickel/Godendorff |
Nach §
die Verfolgung einer außergerichtlichen Rechtswahrnehmung, |
die fehlende Möglichkeit der Inanspruchnahme anderweitiger Hilfe (kaum ernst zu nehmen: AG Helmstedt, AGS 2009, |
keine etwaige Möglichkeit zur Hilfeleistung durch sofortige Auskunft, |
fehlende Mutwilligkeit und Möglichkeit zur Überprüfung bereits gewährter Beratungshilfe für dieselbe Angelegenheit |
ersichtlich sein muss (vgl. Lissner, AGS 2013,
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