8.8 Wechselmodell als Unterhaltssparmodell?

Autor: Mainz-Kwasniok

Vätern, die sich um erweiterten Umgang bis hin zum Wechselmodell bemühen, wird oft vorgehalten, sie seien allein von finanziellen Motiven getrieben. Für den Kindesunterhalt kann das schwerlich gelten, denn zwar mögen Überweisungsbeträge an den anderen Elternteil sinken, jedoch verbraucht das Kind das dort Ersparte dann im eigenen Haushalt.

Dennoch ist die aktuelle Gesetzeslage so, dass an den Status des "hauptbetreuenden Elternteils" finanzielle Ansprüche geknüpft sind, die Fehlanreize beim Streit um das Betreuungsmodell setzen können.

Hinzu kommt eine Wechselwirkung mit dem Betreuungsunterhalt: Das Wechselmodell hat Auswirkungen auf die Erwerbsobliegenheit.