I. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Peine vom 28. April 2014 - 10 F 306/12 - wird zurückgewiesen.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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