OLG Rostock - Beschluss vom 29.03.2010
10 WF 14/10
Normen:
ZPO § 648;
Vorinstanzen:
AG Ludwigslust, vom 15.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 FH 1/08

Anforderungen an die Erörterung des Zugangs des Mahnschreibens im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

OLG Rostock, Beschluss vom 29.03.2010 - Aktenzeichen 10 WF 14/10 - Aktenzeichen 10 WF 22/10

DRsp Nr. 2010/14194

Anforderungen an die Erörterung des Zugangs des Mahnschreibens im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

Zwar ist es dem Amtsgericht nicht verwehrt, im Rahmen des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens über ein Bestreiten des Zugangs des Mahnschreibens zu entscheiden. Jedoch bedarf es der Ermittlung und Darlegung der Gründe, die den fehlenden Zugang des Mahnschreiben unwahrscheinlich erscheinen lassen.

Auf die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners wird der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgericht Ludwigslust vom 15.12.2009 - Az.: 13 FH 1/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch hinsichtlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

ZPO § 648;

Gründe: