Anlage: ERSUCHEN UM DURCHFÜHRUNG BESONDERER MASSNAHMEN EuUntVO
Stand: 10.12.2018
zuletzt geändert durch:
Verordnung (EU) 2018/1937, ABl. L 314 vom 11. 12. 2018 S. 36
2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Anlage: ERSUCHEN UM DURCHFÜHRUNG BESONDERER MASSNAHMEN EuUntVO Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Anlage: ERSUCHEN UM DURCHFÜHRUNG BESONDERER MASSNAHMEN
EuUntVO ( Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen )
ANHANG V
ERSUCHEN UM DURCHFÜHRUNG BESONDERER MASSNAHMEN(Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen) TEIL A Von der ersuchenden Zentralen Behörde auszufüllen1. ERSUCHENDE ZENTRALE BEHÖRDE1.1. Bezeichnung: 1.2. Anschrift:1.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach: 1.2.2. PLZ und Ort: 1.2.3. Mitgliedstaat □ Belgien □ Bulgarien □ Tschechische Republik □ Deutschland □ Estland □ Irland □ Griechenland □ Spanien □ Frankreich □ Kroatien □ Italien □ Zypern □ Lettland □ Litauen □ Luxemburg □ Ungarn □ Malta □ Niederlande □ Österreich □ Polen □ Portugal □ Rumänien □ Slowenien □ Slowakei □ Finnland □ Schweden □ Vereinigtes Königreich1.3. Telefon: 1.4. Telefax: 1.5. E-Mail: 1.6. Aktenzeichen: 1.7. Für die weitere Bearbeitung des Ersuchens zuständige Person:1.7.1. Name und Vorname(n): 1.7.2. Telefon: 1.7.3. E-Mail: 2. ERSUCHTE ZENTRALE BEHÖRDE2.1. Bezeichnung: 2.2. Anschrift:
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