Anlage: FORMBLATT FÜR EINEN ANTRAG IM HINBLICK AUF DIE ANERKENNUNG, DIE VOLLSTRECKBARERKLÄRUNG ODER DIE VOLLSTRECKUNG EINER ENTSCHEIDUNG IN UNTERHALTSSACHEN EuUntVO
Stand: 10.12.2018
zuletzt geändert durch:
Verordnung (EU) 2018/1937, ABl. L 314 vom 11. 12. 2018 S. 36
2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Anlage: FORMBLATT FÜR EINEN ANTRAG IM HINBLICK AUF DIE ANERKENNUNG, DIE VOLLSTRECKBARERKLÄRUNG ODER DIE VOLLSTRECKUNG EINER ENTSCHEIDUNG IN UNTERHALTSSACHEN EuUntVO Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Anlage: FORMBLATT FÜR EINEN ANTRAG IM HINBLICK AUF DIE ANERKENNUNG, DIE VOLLSTRECKBARERKLÄRUNG ODER DIE VOLLSTRECKUNG EINER ENTSCHEIDUNG IN UNTERHALTSSACHEN
EuUntVO ( Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen )
ANHANG VI
FORMBLATT FÜR EINEN ANTRAG IM HINBLICK AUF DIE ANERKENNUNG, DIE VOLLSTRECKBARERKLÄRUNG ODER DIE VOLLSTRECKUNG EINER ENTSCHEIDUNG IN UNTERHALTSSACHEN(Artikel 56 und Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen) TEIL A Von der ersuchenden Zentralen Behörde auszufüllen1. ANTRAG□ Antrag auf Anerkennung oder auf Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung (Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a)□ Antrag auf Anerkennung einer Entscheidung (Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe a)□ Antrag auf Vollstreckung einer im ersuchten Mitgliedstaat ergangenen oder anerkannten Entscheidung (Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe b)2. ERSUCHENDE ZENTRALE BEHÖRDE2.1. Bezeichnung: 2.2. Anschrift:2.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach: 2.2.2. PLZ und Ort: 2.2.3.
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