Oberlandesgericht Bamberg
BESCHLUSS
des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Bamberg
vom 15.11.2010
in dem Strafverfahren gegen
wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.
hier: Führungsaufsicht
1. Die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 28.9.2010 wird verworfen.
2. Der Verurteilte hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels zu tragen.
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