OLG Bamberg - Beschluss vom 15.11.2010
1 Ws 621/10
Normen:
StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
JW 2011, 2151

Annäherungs- und Kontaktverbot zur alleinerziehenden Kindesmutter bei gemeinsamem Sorgerecht

OLG Bamberg, Beschluss vom 15.11.2010 - Aktenzeichen 1 Ws 621/10

DRsp Nr. 2011/10177

Annäherungs- und Kontaktverbot zur alleinerziehenden Kindesmutter bei gemeinsamem Sorgerecht

Ein im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 StGB zur Verringerung des Rückfallrisikos angeordnetes Annäherungs- und Kontaktverbot zur alleinerziehenden Kindesmutter als der durch die Tat verletzte Person ist auch bei fortbestehendem gemeinsamen Sorgerecht nicht allein deshalb unverhältnismäßig oder unzumutbar, weil es mit erheblichen Einschränkungen des Elternrechts des Verurteilten im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder verbunden ist.

Oberlandesgericht Bamberg

BESCHLUSS

des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Bamberg

vom 15.11.2010

in dem Strafverfahren gegen

wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.

hier: Führungsaufsicht

1. Die Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 28.9.2010 wird verworfen.

2. Der Verurteilte hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels zu tragen.

Normenkette:

StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 3;

Gründe: