Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.06.2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) in beiden Rechtszügen zu 5%. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Zeitraum 01.08.2017 bis 31.10.2018 aufgrund der Annahme des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft.
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