LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 22.01.2015
L 8 SO 51/14 B ER
Normen:
BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1795 Abs. 2; BGB § 181; BGB § 1823; BGB § 1907 Abs. 3; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1; BudgetV § 4 Abs. 1 Nr. 3; BudgetV § 4 Abs. 2 S. 3; SGB XII §§ 53 ff; SGB XII §§ 61 ff; SGB IX § 17 Abs. 3 S. 4; SGB IX § 21a; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 10.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 SO 89/14 ER

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Pflege für behinderte Menschen nach dem SGB XII; Keine Zahlungen auf einer fiktiven Berechnungsbasis unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Verwendung der Gelder

LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.01.2015 - Aktenzeichen L 8 SO 51/14 B ER

DRsp Nr. 2015/10925

Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Hilfe zur Pflege für behinderte Menschen nach dem SGB XII; Keine Zahlungen auf einer fiktiven Berechnungsbasis unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Verwendung der Gelder

Soweit die Antragstellerin vom Leistungsträger Zahlungen auf einer fiktiven Berechnungsbasis für ihre Betreuung in einer Wohngemeinschaft, unabhängig von einem Nachweis der tatsächlichen Verwendung der Gelder auf der Grundlage bindender zivilrechtlicher Verträge erstrebt, fehlt es für einen solchen Zahlungsanspruch an einer Rechtsgrundlage. Soweit durch den Betreuer Mietverträge und Arbeitsverträge mit Pflegekräften abgeschlossen werden sollen, sind Genehmigungserfordernisse durch das Betreuungsgericht (§§ 1907 Abs 3, 1908i Abs 1 Satz 1 iVm § 1823 BGB) zu beachten.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Der Antragstellerin sind Kosten auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Normenkette:

BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1795 Abs. 2; BGB § 181; BGB § 1823; BGB § 1907 Abs. 3; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1; BudgetV § 4 Abs. 1 Nr. 3; BudgetV § 4 Abs. 2 S. 3; SGB XII §§ 53 ff; SGB XII §§ 61 ff; SGB IX § 17 Abs. 3 S. 4; SGB IX § 21a; SGG § 86b Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I.