LSG Hamburg - Urteil vom 09.05.2022
L 4 AS 9/22 D
Normen:
SGB II § 21 Abs. 6; BGB § 1684 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 28.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 1527/21

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB XIIKeine Anerkennung von Fahrkosten des Vaters zur Ausübung des Umgangsrechts als Mehrbedarf

LSG Hamburg, Urteil vom 09.05.2022 - Aktenzeichen L 4 AS 9/22 D

DRsp Nr. 2022/15758

Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB XII Keine Anerkennung von Fahrkosten des Vaters zur Ausübung des Umgangsrechts als Mehrbedarf

Kosten für den Gebrauch eines Personenkraftwagens zur Ausübung des Umgangsrechts eines Vaters mit seinem minderjährigen Sohn fallen nicht beim Sohn an.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 6; BGB § 1684 Abs. 1;

Tatbestand

Der am … 2005 geborene Kläger begehrt die Gewährung eines Mehrbedarfs für Fahrtkosten.

Die Eltern des minderjährigen Klägers leben getrennt. Der Kläger lebt in der Regel bei seiner Mutter in der Straße ... in .... Dort ging er bis zum 31. Juli 2021 zur Schule. Nach eigenen Angaben wohnt der Kläger alle zwei Wochen am Wochenende von Freitag 12 Uhr bis Samstag 18 Uhr bei seinem Vater im ... in ....