Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 15. Zivilsenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. November 2012 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Marburg vom 12. September 2011 wird zurückgewiesen.
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