Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kaiserslautern vom 24. August 2022 in seinen Ziffern 3 und 4 geändert:
1.Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von 21.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 11. Dezember 2021 zu zahlen.
2.Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin Nachscheidungsunterhalt in Höhe von insgesamt 1.114,00 € für den Zeitraum vom 11. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 zu zahlen.
II.Die weitergehende Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller 1/5, die Antragsgegnerin 4/5 zu tragen.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
V.Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 119.500,00 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren nur noch über Ansprüche der Antragsgegnerin auf Zugewinnausgleich und Nachscheidungsunterhalt.
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