OLG Hamburg - Beschluss vom 25.01.2015
2 UF 120/14
Normen:
BGB § 745 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Hamburg-St. Georg, vom 19.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 986 F 78/14

Ansprüche eines Ehegatten bei Erwerb des Ehegrundstücks in der Teilungsversteigerung durch den anderen Ehegatten

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2015 - Aktenzeichen 2 UF 120/14

DRsp Nr. 2016/10369

Ansprüche eines Ehegatten bei Erwerb des Ehegrundstücks in der Teilungsversteigerung durch den anderen Ehegatten

Bei Erwerb des Ehegrundstücks durch einen der Ehegatten in der Teilungsversteigerung steht dem anderen Ehegatten mit Blick auf bestehenbleibende, nicht mehr valutierte Grundschulden gegen den erwerbenden Ehegatten kein Zahlungsanspruch zu; dies gilt auch dann, wenn die Banken bereits Löschungsbewilligungen für die Grundschulden erteilt hatten.

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 19.8.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, gegenüber den beteiligten Banken der Rückübertragung der im Grundbuch von S., Band 106, Blatt 3292 eingetragenen Grundschulden für die Hamburger Sparkasse AG (Abt. III Nr. 4) und für die Commerzbank AG (Abt. III Nr. 5) auf die Beteiligten zuzustimmen.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

4. Der Gegenstandswert wird für beide Instanzen auf 51.129,19 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 745 S. 2;

Gründe:

I.