Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwandorf vom 27.09.2021 wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller beantragt Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz gegen vier Polizisten.
Am 24.08.2021 erschienen beim Antragsteller vier Polizisten, um ihn zur Untersuchung durch den diensthabenden Arzt im Gesundheitsamt vorzuführen. Diese Untersuchung und die Vorführung des Antragstellers zur Untersuchung war zuvor vom Amtsgericht Schwandorf - Abteilung für Betreuungssachen - angeordnet worden. Der Antragsteller wurde sodann zum Landratsamt Schwandorf gebracht und dort untersucht.
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