FG Nürnberg - Urteil vom 25.10.2007
IV 265/06
Normen:
GrEStG § 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 ;

Anzahl der Erwerbsvorgänge bei Erwerb von Grundeigentum von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben

FG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2007 - Aktenzeichen IV 265/06

DRsp Nr. 2008/1965

Anzahl der Erwerbsvorgänge bei Erwerb von Grundeigentum von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand leben

1. Ein Miteigentumsanteil ist ein Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts. 2. Veräußern Eheleute, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft stehen und Miteigentümer eines Grundstücks zu je 1/2 sind, an einen Dritten, so liegen zwei Erwerbsvorgänge unabhängig davon vor, ob nach dem Wortlaut des Notarvertrages die Eheleute das gesamte Grundstück oder die Miteigentumsanteile veräußern.

Normenkette:

GrEStG § 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Erwerb von Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben, als zwei getrennte Erwerbsvorgänge zu behandeln sind, sodass die Steuerfreigrenze nach § 3 Nr. 1 GrEStG i.H.v. 2.500 EUR eingreift.