BGH - Beschluss vom 12.10.2022
XII ZB 273/22
Normen:
BGB § 1896 Abs. 3;
Fundstellen:
FGPrax 2023, 31
FamRZ 2023, 157
MDR 2023, 42
NJW 2023, 451
Vorinstanzen:
AG Buchen, vom 15.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen XVII 125/20
LG Mosbach, vom 25.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 7/22

Aufgabe des Kontrollbetreuers der Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche eines Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung

BGH, Beschluss vom 12.10.2022 - Aktenzeichen XII ZB 273/22

DRsp Nr. 2022/17098

Aufgabe des Kontrollbetreuers der Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche eines Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung.

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mosbach vom 25. Mai 2022 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.

Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 3;

Gründe

I.

Die 75-jährige Betroffene, die in einem Pflegeheim lebt, leidet an einer schweren Alzheimer-Demenzerkrankung, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Sie hatte ihrem Ehemann, dem Beteiligten zu 1, am 24. April 2012 eine notarielle Vorsorgevollmacht für den Bereich der Vermögenssorge erteilt, deren Wirksamkeit nicht in Zweifel steht.