I. Die Beschwerde des Vaters wird zurückgewiesen.
II. Der Vater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Aus der Beziehung der Beteiligten ging Vorname1 Vorname2 Nachname1, geb. am XX.XX.2010, hervor. Die Eltern gaben am 29.12.2011 eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind ab. Nachdem es zwischen den Eltern im Jahr 2013 zur Trennung kam lebte Vorname1 zunächst im Haushalt der Mutter.
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