Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 22.06.2015, Az.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich der Kläger gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Nachprüfungsverfahren.
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