Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des 25. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 5. Januar 2015 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schöneberg vom 12. September 2014 abgeändert.
Der Antragstellerin wird für das Scheidungsverfahren in erster Instanz ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt R. aus B. beigeordnet.
Gerichtskosten werden für die Rechtsmittelverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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