OLG Oldenburg - Urteil vom 10.09.2007
15 U 27/07
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 313 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 166
FamRZ 2008, 993
FuR 2007, 544
NJW-RR 2008, 596
OLGReport-Oldenburg 2008, 286
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 05.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 401/06

Ausgleich ehebezogener Zuwendungen außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.09.2007 - Aktenzeichen 15 U 27/07

DRsp Nr. 2007/18608

Ausgleich ehebezogener Zuwendungen außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens

»In engen Ausnahmefällen kann außerhalb des Zugewinnausgleichsverfahrens im Zivilrechtsweg mit Erfolg auf Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung in angemessener Höhe geklagt werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Ehegatte Versicherungsleistungen, die er aufgrund eines Unfalls mit schwerwiegenden Dauerschäden erhalten hatte, in den Bau eines Hauses auf dem Grundstück des anderen Ehegatten einbringt, selbst nur ganz kurze Zeit darin wohnt, und seine Zuwendung im Zugewinnausgleichsverfahren unberücksichtigt blieb.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 313 ;

Entscheidungsgründe:

Die Klägerin hat mit ihrer beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - - Familiengericht - erhobenen Klage von dem Beklagten, ihrem seinerzeit getrennt lebenden Ehemann, die Rückzahlung eines Geldbetrages begehrt.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: