A. Die Beschwerdeführer sind serbische Staatsangehörige. Sie wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes für ihren Vater, H., den dieser begehrt, um seine Abschiebung nach Serbien-Montenegro zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde des Vaters in dieser Sache ist unter dem Aktenzeichen VfGBbg 16/07 beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg anhängig.
I. Der Beschwerdeführer zu 1), geboren am 10. Juli 1992, reiste mit seinen Eltern im November 1993 in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der Beschwerdeführer zu 2) wurde am 18. Juli 1994 in Berlin geboren.
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