Auslegung einer Vereinbarung geschiedener Eheleute über den nachehelichen Unterhalt
1. Ist eine Vereinbarung geschiedener Eheleute über den nachehelichen Unterhalt nicht als abstrakte Unterhaltsvereinbarung sondern als vertragliche Ausgestaltung der gesetzlichen Unterhaltspflicht des Ehemannes gegenüber der Ehefrau anzusehen, der ein Unterhaltsanspruch gem. § 1573BGB zugestanden hat, so sind - sofern sich aus der Vereinbarung nichts gegenteiliges ergibt und auch sonst keine entgegenstehenden Umstände ersichtlich sind - zur Auslegung der Vereinbarung die Vorschriften über die gesetzlichen Unterhaltsansprüche ergänzend heranzuziehen.2. Geht aus der Vereinbarung der Parteien hervor, daß sie bei Abschluß der Vereinbarung davon ausgingen, daß die Ehefrau mit einem anderen Mann zusammen lebt und daß der Unterhaltsanspruch mit der Wiederverheiratung erlöschen sollte, kann hieraus nicht geschlossen werden, daß der Unterhaltsanspruch der Ehefrau zeitlich unbegrenzt und unabhängig von ihrem Verhalten fortbestehen sollte, solange sie nicht heiratet.
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