I. Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Wandsbek vom 28. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Vater. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Der Vater möchte die in einer Umgangsregelung festgelegten Telefonzeiten mit seiner Tochter ausweiten.
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