AG Fürth (Odenwald), vom 29.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 308/16
OLG Frankfurt/Main, vom 08.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 UF 147/17
Befugnis eines nichtsorgeberechtigten Elternteils bei vorliegender Namensübereinstimmung mit seinem Kind zur Beschwerde gegen die erteilte familiengerichtliche Genehmigung einer vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren; Gewichtung und Abwägung von verschiedenen für und gegen eine Namensänderung sprechenden Umstände; Einbenennung in den Namen der Pflegefamilie
BGH, Beschluss vom 08.01.2020 - Aktenzeichen XII ZB 478/17
DRsp Nr. 2020/3299
Befugnis eines nichtsorgeberechtigten Elternteils bei vorliegender Namensübereinstimmung mit seinem Kind zur Beschwerde gegen die erteilte familiengerichtliche Genehmigung einer vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren; Gewichtung und Abwägung von verschiedenen für und gegen eine Namensänderung sprechenden Umstände; Einbenennung in den Namen der Pflegefamilie
a) Ein nichtsorgeberechtigter Elternteil ist bei vorliegender Namensübereinstimmung mit seinem Kind zur Beschwerde gegen die nach § 2 Abs. 1NamÄndG erteilte familiengerichtliche Genehmigung einer vom Vormund beabsichtigten Antragstellung im öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren (hier: Einbenennung in den Namen der Pflegefamilie) befugt.
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