Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirmasens vom 28. September 2020 teilweise geändert und insgesamt neu gefasst:
Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug
Verfahrenskostenhilfe bewilligt, begrenzt auf einen Verfahrenswert von 6.782,00 € und unter Anrechnung der im Verfahren
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