FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.01.2010
14 K 14112/08
Normen:
EStG § 33a Abs. 1 S. 1; EStG § 33a Abs. 1 S. 5; BGB § 1601; BGB § 1589 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 796

Bei getrennter Veranlagung der Ehegatten keine Abziehbarkeit der Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern als außergewöhnliche Belastungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 14 K 14112/08

DRsp Nr. 2010/4795

Bei getrennter Veranlagung der Ehegatten keine Abziehbarkeit der Unterhaltszahlungen an die Schwiegereltern als außergewöhnliche Belastungen

1. Leben Ehegatten dauernd getrennt und werden sie getrennt veranlagt, kann ein Ehegatte mangels Verwandtschaft in gerader Linie die von ihm geleisteten Aufwendungen für den Unterhalt der Schwiegereltern nicht mit Erfolg als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33a EStG steuermindernd geltend machen. 2. Eine Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen kann sich auch nicht aus dem Umstand ergeben, dass die Schwiegereltern gegenüber dem anderen Ehegatten möglicherweise gesetzlich unterhaltsberechtigt sind.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 1 S. 1; EStG § 33a Abs. 1 S. 5; BGB § 1601; BGB § 1589 S. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigungsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter der Klägerin als außergewöhnliche Belastungen.

Die Klägerin lebte im Streitjahr von ihrem Ehemann dauernd getrennt. Der Beklagte veranlagte sie einzeln zur Einkommensteuer. In ihrer Einkommensteuererklärung 2005 machte die Klägerin Unterhaltsaufwendungen an ihre in der Türkei lebende Schwiegermutter in Höhe von 3.928 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend.