Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 25. Zivilsenats als Senat für Familiensachen des Kammergerichts in Berlin vom 2. Juni 2014 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Wert: bis 600 €
I.
Die seit 1999 verheirateten Beteiligten leben getrennt. Für die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder, die überwiegend bei der Antragstellerin leben, hat diese im Rahmen eines Stufenantrags den - als Rechtsanwalt tätigen Antragsgegner auf Auskunft über seine Einkünfte und auf Vorlage von Belegen in Anspruch genommen.
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