OLG Bamberg - Urteil vom 04.01.2007
2 UF 182/06
Normen:
BGB § 1578 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1818
OLGReport-Bamberg 2007, 514
Vorinstanzen:
AG Obernburg, vom 17.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 100/04

Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs; Berücksichtigung zukünftiger Einkommenssteuererstattungen; Berücksichtigung des Mietwerts einer mit dem Erlös der Ehewohnung erworbenen Immobilie

OLG Bamberg, Urteil vom 04.01.2007 - Aktenzeichen 2 UF 182/06

DRsp Nr. 2008/14086

Bemessung des wirtschaftlichen Vorteils der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs; Berücksichtigung zukünftiger Einkommenssteuererstattungen; Berücksichtigung des Mietwerts einer mit dem Erlös der Ehewohnung erworbenen Immobilie

»1. Der wirtschaftliche Vorteil der privaten Nutzung des Firmenfahrzeugs ist gem. § 287 ZPO mit den einkommenssteuerrechtlichen Grundsätzen zu bewerten. Hiervon ist dann abzuweichen, wenn der Nutzer den tatsächlichen Umfang der Privatfahrten durch ein Fahrtenbuch nachweist. In diesem Fall sind die belegten Kilometer mit den Sätzen der einschlägigen ADAC-Tabellen zu multiplizieren. 2. Zukünftige Einkommensteuererstattungen können nur dann der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt werden, wenn mit deren Anfall mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gerechnet werden kann. 3. Erwirbt ein Ehegatte mit dem Verkaufspreis der Ehewohnung eine neue Immobilie, so ist deren objektiver Mietwert abzgl. mit dem Erwerb verbundener Belastungen (Zins und Tilgung) nur dann der Berechnung des Ehegattenunterhalts prägend als Surrogat zugrunde zu legen, wenn es sich um eine eindeutig wirtschaftlichere Investition als eine verzinsliche Anlage des Kaufpreises handelt.«

Normenkette:

BGB § 1578 ; ZPO § 287 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch über nachehelichen Unterhalt.