Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Beschwerde ohne weitere mündliche Verhandlung zurückzuweisen, § 68 Abs. 3 FamFG.
2.Der Antragsgegner erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.10.2015.
I.
Die am geborene Antragstellerin und der am geborene Antragsgegner haben am geheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder geboren am , und , geboren am , hervorgegangen, die seit der Trennung der Beteiligten im im Haushalt des Antragsgegners leben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|