OLG Nürnberg - Beschluss vom 16.03.2010
10 UF 1612/09
Normen:
BGB § 1601; BGB § 1603 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Regensburg, vom 18.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 201 F 192/09

Berechnung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.03.2010 - Aktenzeichen 10 UF 1612/09

DRsp Nr. 2010/16600

Berechnung des Unterhaltsanspruchs minderjähriger Kinder

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen das Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Regensburg vom 18.11.2009 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1601; BGB § 1603 Abs. 2;

Gründe:

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Der Antragsgegner ist als nicht leistungsfähig anzusehen, um über die titulierten Beträge hinaus Kindesunterhalt für die beiden Söhne zahlen zu können.