OLG Oldenburg - Urteil vom 05.11.2007
15 U 19/07
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ;
Fundstellen:
FamRB 2008, 65
FamRZ 2008, 1440
MDR 2008, 150
NJW-RR 2008, 503
OLGReport-Oldenburg 2008, 195
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 13.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 2327/05

Bereicherungsanspruch nach Scheitern der Ehe wegen erheblicher Investitionen in das Haus der Schwiegereltern

OLG Oldenburg, Urteil vom 05.11.2007 - Aktenzeichen 15 U 19/07

DRsp Nr. 2007/22687

Bereicherungsanspruch nach Scheitern der Ehe wegen erheblicher Investitionen in das Haus der Schwiegereltern

»Ein früherer Schwiegersohn, der in großem Umfang Arbeitsleistungen erbracht hat, um in dem Haus seiner Schwiegereltern eine Ehewohnung zu errichten, und dadurch den Wert des Hauses erheblich gesteigert hat, kann von diesen den Wert seiner Leistungen als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen, wenn kurz darauf die Ehe scheitert, die Ehewohnung verlassen wird und die früheren Schwiegereltern die Wertsteigerung durch Verkauf des Hauses realisiert haben.«

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Der Kläger macht gegen den Beklagten, den Vater seiner geschiedenen Ehefrau, Zahlungsansprüche wegen erbrachter Umbau und Ausbauarbeiten in dem Zweifamilienwohnhaus L...Straße...in R...geltend.