Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der undatierte, am 29. Oktober 2009 zur Geschäftsstelle gelangte Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover geändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung B. (VersicherungsNr. ...) zugunsten der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von 2,3409 Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto Nr. ... bei der Deutschen Rentenversicherung B., bezogen auf den 30. Juni 2008, übertragen.
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