1. Auf die Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern und der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd wird der Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neumarkt i.d.OPf. vom 05. August 2010 in Nr. 2 des Tenors (Versorgungsausgleich) abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zulasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern Versicherungsnummer ... zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 4,2639 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern-Süd bezogen auf den 31.01.2010 übertragen.
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