1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin wird Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Familiengericht - vom 16. Juli 2020 -
2. Diese Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines Betrages aus ihrem Vermögen auf die Kosten der Verfahrensführung.
I.
Sie trägt vor, dass ihr Vermögen nur deshalb den relevanten Freibetrag überschreite, weil sie sich in einer Fortbildungsmaßnahme befinde und Leistungen nach dem Aufstiegsausbildungsförderungsgesetz (
II.
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