1. Auf die Beschwerde der Großmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 27.11.2023,
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Großmutter mütterlicherseits (im Folgenden: Großmutter) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Regelung des Umgangs mit ihren Enkelkindern B. L. B., geboren am ... (im Folgenden: B.), I. S. B., geboren am ... (im Folgenden: I.), und N. K. B., geboren am ... (im Folgenden: N.).
1. 2.
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