Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 15.10.2021 im Tenor zu 1 aufgehoben und der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragstellerin
a)eine rückständige Ausgleichsrente in Höhe von 4.590,40 Euro zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 459,04 Euro ab 01.05.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.06.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.07.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.08.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.09.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.10.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.11.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.12.2021,
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.01.2022 und
aus weiteren 459,04 Euro ab 01.02.2022
b)ab dem 01.03.2022 monatlich eine Ausgleichsrente in Höhe von 459,04 € zu zahlen, zahlbar monatlich im Voraus.
II. III. IV.
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