Auf die Beschwerde der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der Tenor zu 2 des Endbeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen -
"Ein Ausgleich des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Vers. Nr. ...) findet bezüglich der von ihm erworbenen Grundrenten- Entgeltpunkte nicht statt."
II.Von einer Erhebung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Auf den am 08.10.2020 zugestellten Antrag hat das Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg mit Endbeschluss vom 24.05.2022 die am 13.12.2001 begründete Lebenspartnerschaft aufgehoben und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|