Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 19.03.2015 gegen den Richter am Oberlandesgericht X. wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf € 9.760,00 festgesetzt.
Der Ablehnungsantrag des Antragstellers gegen ROLG X. ist unbegründet.
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