OLG Celle - Beschluss vom 22.04.2010
15 UF 70/10
Normen:
BGB § 1915 Abs. 1 S. 1; BGB § 1587;
Vorinstanzen:
AG Hildesheim, vom 01.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 37 F 37060/10

Bestellung eines Vereins als Pfleger

OLG Celle, Beschluss vom 22.04.2010 - Aktenzeichen 15 UF 70/10

DRsp Nr. 2010/19035

Bestellung eines Vereins als Pfleger

Eine vorrangige Bestellung des Jugendamts als Pfleger ist in den gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen. Die Aufgaben eines Pflegers können auch durch einen rechtsfähigen Verein wahrgenommen werden.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Das mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hildesheim vom 1. März 2010 bestellte Jugendamt des Landkreises H. wird auf seinen Antrag als Pfleger entlassen. Zum Pfleger mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung wird nunmehr der Betreuungsverein H. e.V., H. bestellt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

BGB § 1915 Abs. 1 S. 1; BGB § 1587;

Gründe:

Die nach §§ 58, 59 FamFG zulässige Beschwerde ist begründet.