1. Auf die Beschwerde des Vormunds wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 11.01.2024 (
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Bestellung eines Vormunds für den Minderjährigen M. (im Folgenden: Betroffener).
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