Auf die sofortige Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 9. Dezember 2014, Az.
Dem Kindesvater wird für das Verfahren erster Instanz Verfahrenskostenhilfe gewährt.
Auf die Verfahrenskosten sind gemäß gesonderter Anforderung Raten in Höhe von monatlich ... zu zahlen.
Rechtsanwältin ... wird zur Vertretung beigeordnet.
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